Was in der Vereinbarung eindeutig sein sollte
Ein schriftlicher Kaufvertrag hält fest, wer welches Fahrzeug zu welchen Bedingungen verkauft. Beim Ankauf besprechen wir die Angaben mit Ihnen, bevor beide Seiten unterschreiben.
Neben den Angaben zu Käufer und Verkäufer sollte das Fahrzeug eindeutig beschrieben sein. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Kilometerstand mit bekannten Besonderheiten und die vereinbarten Fahrzeugdaten.
Dokumentieren Sie bekannte technische Mängel, Unfallschäden und fehlende Teile. Halten Sie fest, welche Schlüssel, Dokumente und Zubehörteile übergeben werden. Unklare Angaben werden vor der Unterschrift geklärt.
Kaufpreis, Zahlungsart, Übergabezeitpunkt und die Absprache zur Abmeldung gehören ebenfalls zur Vereinbarung. Ein Haftungsausschluss befreit nicht von jeder Verantwortung: Nach § 444 BGB kann er insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie nicht geltend gemacht werden.
Gesetzliche Grundlage: § 444 BGB – Haftungsausschluss.
Diese Angaben helfen bei Ihrer Anfrage
- Käufer, Verkäufer und eindeutig zugeordnetes Fahrzeug
- Kilometerstand und bekannte Mängel
- Kaufpreis und abgestimmte Zahlungsweise
- Schlüssel, Dokumente, Zubehör und Übergabezeitpunkt
So läuft der Verkauf ab
Fahrzeug anbieten
Senden Sie Fahrzeugdaten, bekannte Mängel und möglichst aktuelle Fotos. Nennen Sie auch Standort und Fahrbereitschaft.
Angebot besprechen
Wir prüfen Ihre Angaben und klären offene Fragen persönlich. Den verbindlichen Kaufpreis vereinbaren wir nach Prüfung des Fahrzeugs.
Vertrag und Übergabe
Wenn Sie verkaufen möchten, halten wir Kaufpreis, Zustand und Zahlungsweise schriftlich fest. Barzahlung oder Überweisung werden vorab abgestimmt.
Abholung vereinbaren
Den Termin und den passenden Transport stimmen wir mit Ihnen ab. Auf Wunsch übernehmen wir die kostenlose Abmeldung mit Bestätigung.
Unterlagen und Übergabe vorbereiten
Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, vorhandene Schlüssel sowie Wartungs- und Reparaturnachweise bereit. Für die Übergabe ist außerdem ein Identitätsnachweis erforderlich. Fehlende Unterlagen oder eine Vertretung des Eigentümers klären wir vor dem Termin.
Läuft noch eine Finanzierung oder ein Leasingvertrag, teilen Sie uns das vorab mit. Verkaufsberechtigung, Rechte Dritter und eine mögliche Ablösung müssen geklärt sein, bevor ein Verkauf vereinbart wird.
Abholung passend zum Fahrzeugzustand
Nennen Sie den genauen Stellplatz und mögliche Einschränkungen der Zufahrt. Bei einem nicht fahrbereiten oder beschädigten Fahrzeug klären wir die Verladung vorab. Unser Unternehmenssitz ist in Bochum; Besichtigung und kostenlose Abholung vereinbaren wir deutschlandweit.
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