Schaltprobleme beschreiben, ohne eine Diagnose zu vermuten
Wenn Ihr Auto nicht mehr richtig schaltet oder keinen Vortrieb hat, kommt auch ein Verkauf im defekten Zustand infrage. Wir prüfen Fahrzeuge mit Schäden am Automatik- oder Schaltgetriebe anhand Ihrer Beschreibung und vorhandener Unterlagen.
Geben Sie das Fahrzeugmodell, die Motorisierung und die Getriebeart an. Beschreiben Sie möglichst genau, wann das Problem auftritt: etwa beim Anfahren, beim Gangwechsel oder erst nach längerer Fahrt. Vorhandene Warnmeldungen und Werkstattberichte ergänzen die Angaben.
Ruckeln oder ein Geräusch beweisen für sich genommen keine bestimmte Schadensursache. Wenn die Werkstatt noch keine Diagnose gestellt hat, teilen Sie uns das mit. Für die Bewertung berücksichtigen wir neben dem Defekt den Gesamtzustand und die Fahrzeugdaten.
Für eine Abholung ist wichtig, ob das Auto bewegt werden kann oder Räder blockiert sind. Nennen Sie außerdem den Stellplatz und eventuelle Zugangsbeschränkungen. Die geeignete Transportlösung besprechen wir vor dem Termin.
Diese Angaben helfen bei Ihrer Anfrage
- Automatik- oder Schaltgetriebe und bekannte Diagnose nennen
- Warnmeldungen und auffälliges Verhalten beschreiben
- Vorhandenen Kostenvoranschlag und Schadenfotos ergänzen
- Rollfähigkeit, Stellplatz und mögliche Verladehindernisse angeben
So läuft der Verkauf ab
Fahrzeug anbieten
Senden Sie Fahrzeugdaten, bekannte Mängel und möglichst aktuelle Fotos. Nennen Sie auch Standort und Fahrbereitschaft.
Angebot besprechen
Wir prüfen Ihre Angaben und klären offene Fragen persönlich. Den verbindlichen Kaufpreis vereinbaren wir nach Prüfung des Fahrzeugs.
Vertrag und Übergabe
Wenn Sie verkaufen möchten, halten wir Kaufpreis, Zustand und Zahlungsweise schriftlich fest. Barzahlung oder Überweisung werden vorab abgestimmt.
Abholung vereinbaren
Den Termin und den passenden Transport stimmen wir mit Ihnen ab. Auf Wunsch übernehmen wir die kostenlose Abmeldung mit Bestätigung.
Unterlagen und Übergabe vorbereiten
Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, vorhandene Schlüssel sowie Wartungs- und Reparaturnachweise bereit. Für die Übergabe ist außerdem ein Identitätsnachweis erforderlich. Fehlende Unterlagen oder eine Vertretung des Eigentümers klären wir vor dem Termin.
Läuft noch eine Finanzierung oder ein Leasingvertrag, teilen Sie uns das vorab mit. Verkaufsberechtigung, Rechte Dritter und eine mögliche Ablösung müssen geklärt sein, bevor ein Verkauf vereinbart wird.
Abholung passend zum Fahrzeugzustand
Nennen Sie den genauen Stellplatz und mögliche Einschränkungen der Zufahrt. Bei einem nicht fahrbereiten oder beschädigten Fahrzeug klären wir die Verladung vorab. Unser Unternehmenssitz ist in Bochum; Besichtigung und kostenlose Abholung vereinbaren wir deutschlandweit.
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