Welche Angaben wir zum Unfallschaden benötigen
Nach einem Unfall müssen Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder im beschädigten Zustand verkaufen möchten. Wir prüfen Ihren Unfallwagen anhand der Fahrzeugdaten, Schadenfotos und vorhandenen Unterlagen.
Zeigen Sie auf Fotos sowohl das gesamte Auto als auch die beschädigten Stellen. Hilfreich sind Angaben dazu, welche Bereiche betroffen sind, ob Airbags ausgelöst wurden und ob das Fahrzeug noch rollt und lenkt. Bitte nennen Sie auch reparierte Vorschäden.
Ein vorhandenes Gutachten oder ein Kostenvoranschlag kann die Einschätzung ergänzen. Sie müssen für die erste Anfrage kein neues Gutachten beauftragen. Die Bezeichnung „Totalschaden“ allein beschreibt weder alle Schäden noch den möglichen Ankaufspreis.
Wenn Versicherungsfragen oder Rechte Dritter noch offen sind, sollten diese vor dem Verkauf geklärt werden. Steht das Auto bei einer Werkstatt oder einem Abschleppunternehmen, benötigen wir einen abgestimmten Zugang und die Freigabe zur Abholung.
Diese Angaben helfen bei Ihrer Anfrage
- Aktuelle Fotos der Unfallbereiche und des gesamten Fahrzeugs
- Informationen zu Airbags, Rädern, Lenkung und ausgetretenen Flüssigkeiten
- Vorhandenes Gutachten oder Werkstattangebot, falls verfügbar
- Genauer Stellplatz und Ansprechpartner für die Fahrzeugübergabe
So läuft der Verkauf ab
Fahrzeug anbieten
Senden Sie Fahrzeugdaten, bekannte Mängel und möglichst aktuelle Fotos. Nennen Sie auch Standort und Fahrbereitschaft.
Angebot besprechen
Wir prüfen Ihre Angaben und klären offene Fragen persönlich. Den verbindlichen Kaufpreis vereinbaren wir nach Prüfung des Fahrzeugs.
Vertrag und Übergabe
Wenn Sie verkaufen möchten, halten wir Kaufpreis, Zustand und Zahlungsweise schriftlich fest. Barzahlung oder Überweisung werden vorab abgestimmt.
Abholung vereinbaren
Den Termin und den passenden Transport stimmen wir mit Ihnen ab. Auf Wunsch übernehmen wir die kostenlose Abmeldung mit Bestätigung.
Unterlagen und Übergabe vorbereiten
Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, vorhandene Schlüssel sowie Wartungs- und Reparaturnachweise bereit. Für die Übergabe ist außerdem ein Identitätsnachweis erforderlich. Fehlende Unterlagen oder eine Vertretung des Eigentümers klären wir vor dem Termin.
Läuft noch eine Finanzierung oder ein Leasingvertrag, teilen Sie uns das vorab mit. Verkaufsberechtigung, Rechte Dritter und eine mögliche Ablösung müssen geklärt sein, bevor ein Verkauf vereinbart wird.
Abholung passend zum Fahrzeugzustand
Nennen Sie den genauen Stellplatz und mögliche Einschränkungen der Zufahrt. Bei einem nicht fahrbereiten oder beschädigten Fahrzeug klären wir die Verladung vorab. Unser Unternehmenssitz ist in Bochum; Besichtigung und kostenlose Abholung vereinbaren wir deutschlandweit.
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